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Ideen, Beschwerden und Meldungen von Rechtsverstößen

Wo Menschen zusammenleben und -arbeiten kommt es zu Fehlern. Manchmal läuft es nicht so, wie es sein sollte. Wir freuen uns deshalb grundsätzlich über gute Ideen, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden und Hinweise. Wir nehmen jede Rückmeldung ernst, denn wir wollen besser werden. Deshalb gibt es in unserem Qualitätsmanagementsystem schon seit vielen Jahren ein Beschwerde- und Rückmeldemanagement.

Wir nehmen Beschwerden, Reklamationen und Hinweise ernst, bearbeiten diese und nutzen sie auch zur Verbesserung unserer Dienstleistungen und unseres Handelns.

Was ist der Unterschied zwischen Idee, Beschwerde und einer Meldung von Rechtsverstößen?

Ideen

  • Bei einer Idee handelt es sich zum Beispiel um einen Verbesserungsvorschlag oder um einen guten Einfall dazu, wie man Abläufe, Umstände, Vorgänge besser machen kann.

Beschwerden

  • Bei einer Beschwerde handelt es sich um Umstände, Vorgänge, Abläufe, die nicht „richtig“ oder aber verbesserbar sind. Ein Beispiel dafür könnte sein, dass ich feststelle, dass die Verkehrssituation auf dem Gelände der Lebenshilfe gefährlich sein könnte

Meldungen von Rechtsverstößen

  • Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Regelungen ist der Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal sehr wichtig. Beschäftigte, Mitarbeitende und sonstige Personen haben deshalb die Möglichkeit, sich an entsprechende Meldestellen zu wenden, wenn es im Unternehmen zu Rechtsverstößen kommt.

    Folgende Rechtsverstöße können über die eingerichtete interne Meldestelle gemeldet werden:

    Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) betreffen straf- und bußgeldbewehrte Rechtsverstöße und Verstöße gegen EU-, Bundes- und Landesrecht, z.B. die Bekämpfung von Geldwäsche. Das HinSchG schützt hinweisgebende Personen – das sind in erster Linie Mitarbeitende – vor möglichen Repressalien oder Benachteiligungen.

    Die eingerichtete Meldestelle fungiert auch als Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Nach §13 dieses Gesetzes können sich Beschäftigte bei den zuständigen Stellen des Unternehmens beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom*von der Arbeitgeber*in, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen. Die Beschwerde wird daraufhin geprüft, ob ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot aus dem AGG vorliegt und das Ergebnis wird dem*der Beschwerdeführer*in mitgeteilt.

Es gibt für Sie die folgenden Möglichkeiten der Meldung von Ideen, Beschwerden und Rechtsverstößen:

  • Meldungen von Ideen und Beschwerden und von Rechtsverstößen können direkt an eine unabhängige Vertrauensperson bei der Lebenshilfe gemeldet werden. Sie werden von dieser Stelle geprüft und bearbeitet. Diese Vertrauensperson ist Sascha Baumann. Meldungen sind auch telefonisch in der Regel montags bis freitags von 8.00 – 13.30 Uhr unter 07832/797-800 möglich. Falls gewünscht ist auch ein persönliches Treffen möglich.
  • Zur Meldung von Rechtsverstößen hat die Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal zusätzlich einen internen Meldekanal eingerichtet und nutzt dazu die Onlineplattform eines Dienstleisters. Die Meldungen gehen in eine geschützte Online-Plattform und werden in dieser Plattform durch die Vertrauensperson geprüft und bearbeitet. Gemeldete Sachverhalte werden von dieser Stelle nach Möglichkeit aufgeklärt und es werden weitere Schritte eingeleitet. Gemeldete Hinweise werden von der oben genannten Vertrauensperson vertraulich behandelt. Meldungen können hier auch anonym eingegeben werden.
     
    Hier können Meldungen über Rechtsverstöße über das Online-Portal eingegeben werden: https://lhke.trusty.report
     
    Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz zu wählen, wenn z.B. einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wird.
     
    Bitte beachten: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

  • Als weiteren Meldekanal weisen wir auf die „Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle der Lebenshilfe (Bubl)“ hin. Diese Stelle richtet sich in erster Linie an Menschen mit Behinderung und Angehörige. Sie ist eine Stelle für Beschwerden, wenn man vor Ort nicht weiterkommt. Bubl berät zu Beschwerden und hilft Lösungswege zu finden.
    Man kann sich telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp oder auch per Post an diese Stelle wenden. Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden sich unter: https://bubl.de/