Wir vermitteln und begleiten Menschen mit Behinderungen, die gerne auf einem Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt arbeiten möchten.
(siehe § 219 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX)
Wir stellen den ersten Kontakt zu den Betrieben her und ermöglichen ein Praktikum.
Wir sind Ansprechpartner für die Betriebe und den Mitarbeiter mit Behinderung.
Bei Bedarf ist auch eine weitergehende Begleitung, Unterstützung oder Assistenz durch uns möglich.
Die Ausgestaltung der Arbeitsplätze geschieht in enger Absprache mit den Betrieben.
Es ist auch möglich, in Teilzeit zu arbeiten.
Wer auf einem "ausgelagerten Arbeitsplatz" tätig ist, bleibt weiterhin ein Mitarbeiter unserer Werkstätten und ist über uns sozialversichert.
Infobroschüre "Ausgelagerte Arbeitsplätze" (PDF)
(siehe § 219 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX)
Wir stellen den ersten Kontakt zu den Betrieben her und ermöglichen ein Praktikum.
Wir sind Ansprechpartner für die Betriebe und den Mitarbeiter mit Behinderung.
Bei Bedarf ist auch eine weitergehende Begleitung, Unterstützung oder Assistenz durch uns möglich.
Die Ausgestaltung der Arbeitsplätze geschieht in enger Absprache mit den Betrieben.
Es ist auch möglich, in Teilzeit zu arbeiten.
Wer auf einem "ausgelagerten Arbeitsplatz" tätig ist, bleibt weiterhin ein Mitarbeiter unserer Werkstätten und ist über uns sozialversichert.
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