Steuerrechtliche Vorteile
Zustiftungen und Spenden für die Lebenshilfe-Stiftung werden in hohem Umfang bei der Festsetzung der Einkommenssteuer bzw. bei der Gewerbe- oder Körperschaftssteuer berücksichtigt.
Die Übertragung von Vermögen an die Lebenshilfe-Stiftung ist schenkungs- bzw. erbschaftssteuerfrei. Das Erbe fließt daher in vollem Umfang dem guten Zweck zu!
Die Übertragung von Vermögen an die Lebenshilfe-Stiftung ist schenkungs- bzw. erbschaftssteuerfrei. Das Erbe fließt daher in vollem Umfang dem guten Zweck zu!